HÄUFIGE FRAGEN

Viele möchten sich den Traum von einer eigenen Immobilie in Portugal ermöglichen, wir als Immobilien Makler beraten Sie gerne und freuen uns Sie bei Ihrer Traumverwirklichung zu begleiten.

Nachdem die Immobilie gefunden wurde, empfehlen wir auf jeden Fall einen Anwalt hinzu zu ziehen,
machen Sie hier niemals Abstriche aus Kostengründen. Lassen Sie sich nie von irgendjemanden beraten, wählen Sie immer einen qualifizierten Anwalt. Es gibt grundlegende Schritte die für den Kauf einer Immobilie in Portugal wichtig sind und die normalerweise von einem Anwalt durchgeführt werden. Hier ein Auszug dessen was ein Anwalt für Sie machen wird:

Ihr Anwalt wird für Sie eine Steuernummer beantragen.

Ihr Anwalt wird für Sie überprüfen ob die Eigentumsdokumente korrekt sind und der Verkäufer ordnungsgemäß das Eigentum besitzt. Es wird überprüft ob das Eigentum frei von Schulden, Nachteilen oder Gebühren ist und das die örtliche Behörde genehmigte Pläne hat und Projekte mit dem übereinstimmen was der Kunde gesehen hat. Beim Kauf einer Immobilie aus zweiter Hand, empfehlen wir einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen.

Sie werden den so genannten „contrato promessa“, der Vorvertrag unterschreiben, mit dem Versprechen den Endgültigen Kaufvertrages vor zu bereiten und zu unterzeichnen. Dieser Vorvertrag wird in den meisten Transaktionen für beide Parteien genutzt und ist rechtlich bindend. Der Vorvertrag legt im Detail die Vorkehrungen und die Bedingungen des Verkaufes, sowie den vereinbarten Termin für Zahlungen und Fertigstellungen fest.

Im Vorvertrag werden Anzahlungen in Höhe von mindestens 10% des Kaufpreises vereinbart und an den Verkäufer gezahlt. Der Vorvertrag kann von beiden Parteien oder Ihren gesetzlichen Vertretern persönlich und bevollmächtigt unterzeichnet werden.

Zahlung der Grunderwerbsteuer „IMT“. Für städtische Immobilien gibt es feste Sätze und Staffeln bis zu einem Betrag von € 550.836,–, ab diesem Betrag gilt ein Satz von 6%. Handelt es sich beim Ankauf einer Immobilie um einen ständigen Wohnsitz in Portugal, gibt es tarifliche Vorteile und Ausnahmen.
Baugrundstücke, Gewerbe- und Dienstleistungsgrundstücke zahlen 6,5% und rustikale Grundstücke 5%.

Die Stempelsteuer beträgt 0,8% des Immobilienpreises.

Beim Notar wird die endgültige Übertragung der Immobilie vorgenommen, der Kauf- / Verkauf wird formell festgehalten und in den offiziellen Büchern des Notars niedergeschrieben. Durch diesen Vorgang wird dem Immobilienkäufer ordnungsgemäß sein Eigentum übertragen.
Diese Urkunden können persönlich oder durch einen gesetzlich bevollmächtigen Vertreter unterzeichnet werden. Für die Registrierung wird eine Gebühr von ca. € 325 bis € 450 gezahlt.

Die Eintragung im Grundbuch übernimmt ebenfalls Ihr Anwalt. Für die Registrierung wird eine Gebühr in Höhe von € 225 oder € 250 vom Grundbuchamt erhoben.

Registrierung beim örtlichen Finanzamt übernimmt ebenfalls Ihr Anwalt. Der Name des Käufers wird in der Kataster-Anzeige der Immobilie vermerkt.

Sie können Ihren Anwalt bitten, oder auch selber ein Bankkonto für Ihre Immobilien Nebenkosten zu eröffnen.

Immobilieneigentümer zahlen eine jährliche Grundsteuer namens „IMI“, hierbei handelt es sich um einen Prozentsatz der Immobilienbewertung. Städtische Immobilien zahlen 0,3% bis 0,5% der möglichen Immobilienbewertung und ländliche Grundstücke 0,8%.
Die Anwaltskosten betragen in der Regel ab 1% des Immobilienpreises.

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Sie können uns einfach per Kontaktformular oder telefonisch kontaktieren und ganz unverbindlich Ihre Vorstellungen mit uns besprechen!